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European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden

Gefahrgut

Gefahrgut sind transportierte Stoffe, Stoffgemische und Gegenstände, die aufgrund ihrer „gefährlichen“ Eigenschaften beim Transport ein Risiko sind für

Für den Transport gelten daher gesonderte Regelungen für solche Stoffe, Stoffgemische oder Gegenstände.

Unternehmen, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Der Gefahrgutbeauftragte kann aus der eigenen Firma sein oder bei Bedarf von extern beauftragt werden.
 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Beratung zur Kennzeichnung von Gefahrgut gemäß ADR
  • Bereitstellung des Sicherheitsdatenblattes für den Gefahrguttransport
  • Übernahme der Rolle des Gefahrgutbeauftragten für Unternehmen

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