Classification Labelling and Packaging
Chemikalien unterliegen der Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung. Durch die Identifizierung von gefährlichen Stoffeigenschaften und deren Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen, soll der Mensch und die Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor schädlichen Wirkungen geschützt werden.
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Stoffgemischen ist die Umsetzung von GHS (Globally Harmonized System) in der EU.
Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Beratung zu Elementen der CLP-Verordnung
- Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen gemäß CLP-Verordnung
- Erstellung von Produktetiketten gemäß CLP-Verordnung
- UFI Meldung - Echa Poison Centres Notification gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung.