Sprache auswählen

slide03b.jpg
slide04b.jpg
slide05b.jpg
slide06b.jpg
slide07b.jpg
slide08b.jpg
slide09b.jpg
slide10b.jpg
slide11b.jpg
slide12b.jpg
slide13b.jpg
slide14b.jpg
slide15b.jpg
slide16b.jpg
slide17b.jpg
slide18b.jpg
slide19b.jpg
Shadow

Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel

Kosmetische Mittel werden unmittelbar auf den menschlichen Körper aufgebracht. Dies erfordert eine umfassende Regelung und Kontrolle zum Schutz der Verbraucher. Die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt die Anforderungen an kosmetische Mittel, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

Kosmetische Mittel sollten bei normalem oder vernünftigerweise voraussehbarem Gebrauch sicher sein. Der Hersteller oder Importeur eines kosmetischen Mittels hat daher vor dem Inverkehrbringen die Pflicht, eine Sicherheitsbewertung durchzuführen und einen Sicherheitsbericht zu erstellen.

Bei der Sicherheitsbewertung handelt es sich um eine umfangreiche Beurteilung, die durch eine kompetente Person durchzuführen ist. Diese bewertet die eingesetzten Rohstoffe sowie das kosmetische Mittel basierend auf den toxikologischen, physikalisch-chemischen und mikrobiellen Eigenschaften sowie die Exposition, Zweckbestimmung und Zielgruppe. Die detaillierten Inhalte und Gliederung der Sicherheitsbewertung sind in Anhang I der Kosmetikverordnung verankert.

 

Notifizierung kosmetischer Mittel

Weitere Anforderung für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel ist die Notifizierung bei der EU-Kommission über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP).

 

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen

  • Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel
  • Bewertung von kosmetischen Rohstoffen
  • Notifizierung über CPNP
  • Literaturrecherche und -beschaffung relevanter Daten
  • Beratung und Beurteilung von UV-Filtern, Konservierungsstoffe und Haarfarben
  • Beratung und Betroffenheitsanalyse zur Kosmetik Verordnung und von weiteren rechtlichen Regelungen

European Chemicals Agency
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACh-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden


© DLAC GmbH | Datenschutzerklärung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.