Biostoffe
Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze begleiten uns täglich und sind größtenteils nur unter dem Mikroskop sichtbar. Sie können jedoch zu gesundheitlichen Störungen, Infektionen bis hin zu tödlichen Erkrankungen führen.
Die Biostoffverordnung regelt die Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Gemäß § 4 der BioStoffV hat der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen bzw. eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen gemäß Richtlinie 2000/54/EG. Bei der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung werden die Tätigkeiten sowie der biologische Arbeitsstoff bewertet.
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen kann es sich zum einen um entsprechende Forschungseinrichtungen oder Labore handeln, in denen gezielt mit Mikroorganismen umgegangen wird. Zum anderen sind Bereiche, in denen biologische Arbeitsstoffe zwar nicht beabsichtigt, aber aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten dennoch frei werden können, sogenannte nicht gezielte Tätigkeiten, ebenfalls betroffen.
Entsprechende Tätigkeiten sind z. B. in folgenden Bereichen vorhanden:
- Mikrobiologische und biotechnologische Forschungseinrichtungen und andere Labore
- Impfstoffproduktion
- Land- und Forstwirtschaft / Schlachterei / Kompostierung
- Tätigkeiten mit potentiell infektiösen Proben oder Materialien
- Umgang mit potentiell infektiösen Patienten/Personen im Gesundheitswesen
- Pflegeeinrichtungen
- Kindertagesstätten
Biostoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe im weitesten Sinne sind:
- Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen,
- mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierte Agenzien
die den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können.
Liegt eine Tätigkeit vor mit biologischen Arbeitsstoffen oder Arbeitsstoffen, bei denen Biostoffe freigesetzt werden können, so wird eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Biostoffverordnung benötigt.
Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Beratung zu Elementen der Biostoffverordnung
- Betroffenheitsanalyse
- Gefährdungsbeurteilung zu Tätigkeiten mit Biostoffen
- Literaturrecherche zu relevanten Biostoffen
- Bestandsaufnahme und Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten
- Risikocharakterisierung der Biostoffe