Detergenzien
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien am 8. Oktober 2005 werden die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Detergenzien und Tensiden, die für Detergenzien bestimmt sind, harmonisiert.
Die Detergenzienverordnung gilt unmittelbar für folgende Bereiche:
- Anforderungen an die aerobe biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien
- Beschränkungen oder Verbote von Tensiden aus Gründen der biologischen Abbaubarkeit
- Zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien, einschließlich Allergie auslösender Duftstoffe und
- Informationen, die die Hersteller für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und das medizinische Personal bereithalten müssen.
Basierend auf der Detergenzienverordnung ergab sich die Notwendigkeit, das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) in Deutschland zu überarbeiten. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Der § 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht für Wach- und Reinigungsmittel an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bzw. beim ECHA Poison Center Portal (UFI Meldung/Poison Center Notifizierung)
Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Beratung zu Elementen der Detergenzienverordnung
- Erstellung und Prüfung von Produktdatenblätter (Öffentlichkeit nd
- Mitteilungen gemäß §10 des WRMG beim BfR bzw. beim ECHA Poison Center Portal